Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder zurück. Er ist der gesetzlichen Unfallversicherung gleichgestellt mit einem Arbeitsunfall. Umwege (z.B. zum Einkaufen) unterbrechen den versicherten Weg, sofern sie nicht durch familiäre Gründe gerechtfertigt sind.
Praxisbeispiele
Ein Busfahrer stürzt auf dem direkten Weg zum Betrieb auf vereistem Gehweg — Wegeunfall, von der GUV gedeckt.