In der Rechtsschutzversicherung gilt für die meisten Bereiche eine Wartezeit von 3 Monaten nach Vertragsschluss. Das bedeutet, Versicherungsfälle, die in dieser Zeit eintreten oder deren Ursache in dieser Zeit liegt, sind nicht gedeckt. Ausnahmen gelten z.B. für Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Verkehrsrechtsschutz.
Praxisbeispiele
Ein Rechtsschutzvertrag wird am 1. Januar abgeschlossen — ein Mietstreit, der am 15. Januar entsteht, ist wegen der Wartezeit nicht gedeckt.