Rechtsschutzversicherung

Wartezeit Rechtsschutz

In der Rechtsschutzversicherung gilt für die meisten Bereiche eine Wartezeit von 3 Monaten nach Vertragsschluss. Das bedeutet, Versicherungsfälle, die in dieser Zeit eintreten oder deren Ursache in dieser Zeit liegt, sind nicht gedeckt. Ausnahmen gelten z.B. für Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Verkehrsrechtsschutz.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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