Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsschluss, in dem bestimmte Leistungen noch nicht in Anspruch genommen werden können. In der PKV gilt z.B. eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. In der Rechtsschutzversicherung existiert eine Wartezeit von drei Monaten für bestimmte Rechtsgebiete. Unfälle sind meist von Wartezeiten ausgenommen.
Praxisbeispiele
Eine neu abgeschlossene Zahnzusatzversicherung hat eine 6-monatige Wartezeit — Zahnersatz kann erst danach erstattet werden.
Verwandte Begriffe
KarenzVersicherungsfall
Begriff in der Prüfung anwenden
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