Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer in Deutschland. Es legt Informationspflichten, Kündigungsrechte und Schadensregulierungsverfahren fest. Seit der Reform 2008 stärkt es die Verbraucherrechte erheblich.
Praxisbeispiele
Ein Versicherungsnehmer kündigt nach einem Schaden seine Kfz-Versicherung — das VVG regelt Fristen und Voraussetzungen.
Der Versicherer muss vor Vertragsschluss umfangreiche Produktinformationsblätter gemäß VVG aushändigen.