Rechtliche Grundlagen

Vorsatz

Vorsatz liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden willentlich und wissentlich herbeiführt. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles ist der Versicherer vollständig leistungsfrei. Dies gilt auch, wenn der VN einen Dritten beaufttragt, den Schaden vorsätzlich herbeizuführen.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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