Der Versicherungswert ist der Wert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Je nach Vertragsvereinbarung kann er dem Neuwert, dem Zeitwert oder dem gemeinen Wert entsprechen. Bei Abweichung von Versicherungssumme und -wert droht Über- oder Unterversicherung.
Praxisbeispiele
Der Versicherungswert eines 5 Jahre alten Fernsehers kann je nach Vereinbarung sein: Neuwert 800 €, Zeitwert 300 €.