Kranken- & Pflegeversicherung

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze) ist das Jahresbruttoeinkommen, ab dem Arbeitnehmer aus der GKV-Pflichtversicherung austreten und in die PKV wechseln können. Sie wird jährlich angepasst und lag 2024 bei 69.300 € pro Jahr. Wer dauerhaft über dieser Grenze verdient, kann wählen.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

Begriff in der Prüfung anwenden

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