Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze) ist das Jahresbruttoeinkommen, ab dem Arbeitnehmer aus der GKV-Pflichtversicherung austreten und in die PKV wechseln können. Sie wird jährlich angepasst und lag 2024 bei 69.300 € pro Jahr. Wer dauerhaft über dieser Grenze verdient, kann wählen.
Praxisbeispiele
Ein Angestellter mit 72.000 € Jahresgehalt ist freiwillig GKV-versichert und kann alternativ in die PKV wechseln.