Der Versicherungsnehmer ist die Person, die mit dem Versicherer den Versicherungsvertrag abschließt und die Prämie schuldet. Er ist Vertragspartner des Versicherers. Der Versicherungsnehmer muss nicht identisch mit der versicherten Person sein (z.B. Eltern als VN, Kind als versicherte Person).
Praxisbeispiele
Ein Vater schließt als Versicherungsnehmer eine Unfallversicherung für sein Kind (versicherte Person) ab.