Der Versicherungsmakler ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der als treuhänderischer Sachwalter seiner Kunden tätig wird. Er vergleicht Angebote verschiedener Versicherer und ist dem Kunden zur objektiven Beratung verpflichtet. Er benötigt eine §34d-Erlaubnis und ist rechtlich dem Kunden — nicht dem Versicherer — verpflichtet.
Praxisbeispiele
Ein Makler vergleicht für seinen Kunden Angebote von zehn Versicherern und empfiehlt den passendsten Tarif.