Rechtliche Grundlagen

Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der als treuhänderischer Sachwalter seiner Kunden tätig wird. Er vergleicht Angebote verschiedener Versicherer und ist dem Kunden zur objektiven Beratung verpflichtet. Er benötigt eine §34d-Erlaubnis und ist rechtlich dem Kunden — nicht dem Versicherer — verpflichtet.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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