Der Versicherungsfall ist das vertraglich definierte Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst. Er muss innerhalb des versicherten Zeitraums und des geographischen Geltungsbereichs eingetreten sein. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen.
Praxisbeispiele
Ein Leitungswasserrohrbruch im versicherten Haus ist ein Versicherungsfall — der VN muss ihn sofort beim Versicherer melden.