Kundenberatung & Bedarfsanalyse

Versicherungsfall

Der Versicherungsfall ist das vertraglich definierte Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst. Er muss innerhalb des versicherten Zeitraums und des geographischen Geltungsbereichs eingetreten sein. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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