Der Versicherte ist die Person, auf deren Leben, Gesundheit oder Haftpflicht sich der Versicherungsvertrag bezieht. Er kann, muss aber nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch sein. In der Lebensversicherung ist der Versicherte die Person, bei deren Tod oder Erleben die Leistung fällig wird.
Praxisbeispiele
Ein Ehemann schließt als VN eine Risikolebensversicherung auf das Leben seiner Frau (Versicherte) ab — Bezugsberechtigter ist er selbst.