Haftpflichtversicherung

Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet jeden, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, notwendige Sicherungsmaßnahmen zum Schutz Dritter zu ergreifen. Hausbesitzer müssen z.B. im Winter Gehwege streuen. Bei Verletzung dieser Pflicht entsteht Haftung, die durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden sollte.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

Begriff in der Prüfung anwenden

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