Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet jeden, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, notwendige Sicherungsmaßnahmen zum Schutz Dritter zu ergreifen. Hausbesitzer müssen z.B. im Winter Gehwege streuen. Bei Verletzung dieser Pflicht entsteht Haftung, die durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden sollte.
Praxisbeispiele
Ein Hausbesitzer streut im Winter den Gehweg nicht — ein Passant stürzt und verletzt sich, Schadensersatzanspruch entsteht.