Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Versicherungswert. Im Schadenfall erhält der Versicherungsnehmer dann nur einen anteiligen Betrag (im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert). Unterversicherung entsteht oft durch gestiegene Werte oder vergessene Neuanschaffungen.
Praxisbeispiele
Ein Hausrat hat einen Wert von 80.000 €, versichert sind nur 40.000 € — bei einem Schaden von 20.000 € erhält der VN nur 10.000 € (50%).