Sachversicherung

Unterversicherung

Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Versicherungswert. Im Schadenfall erhält der Versicherungsnehmer dann nur einen anteiligen Betrag (im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert). Unterversicherung entsteht oft durch gestiegene Werte oder vergessene Neuanschaffungen.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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