Überversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme den tatsächlichen Versicherungswert übersteigt. Da Versicherungen nicht zur Bereicherung dienen dürfen (Bereicherungsverbot), zahlt der Versicherer nie mehr als den tatsächlichen Schaden. Die überzahlten Prämien sind wirtschaftlich verschwendet.
Praxisbeispiele
Hausrat im Wert von 30.000 € ist mit 80.000 € versichert — im Totalschaden zahlt der Versicherer nur 30.000 €.