Sachversicherung

Überversicherung

Überversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme den tatsächlichen Versicherungswert übersteigt. Da Versicherungen nicht zur Bereicherung dienen dürfen (Bereicherungsverbot), zahlt der Versicherer nie mehr als den tatsächlichen Schaden. Die überzahlten Prämien sind wirtschaftlich verschwendet.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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