Lebensversicherung & Altersvorsorge

Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligung ist der Anteil des Versicherten an den erwirtschafteten Überschüssen des Versicherers. Sie entsteht aus Kapitalerträgen, Risikogewinnen und Kostengewinnen. Die gesetzliche Mindestbeteiligung beträgt 90 % bei Kapitalanlagen. Die Höhe ist nicht garantiert und kann jährlich variieren.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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