Die Überschussbeteiligung ist der Anteil des Versicherten an den erwirtschafteten Überschüssen des Versicherers. Sie entsteht aus Kapitalerträgen, Risikogewinnen und Kostengewinnen. Die gesetzliche Mindestbeteiligung beträgt 90 % bei Kapitalanlagen. Die Höhe ist nicht garantiert und kann jährlich variieren.
Praxisbeispiele
Ein Kapitallebensversicherungsnehmer erhält bei Ablauf neben der garantierten Summe eine Überschussbeteiligung, die der Versicherer jährlich neu festsetzt.