Die Todesfallleistung ist die Zahlung, die der Versicherer bei Tod der versicherten Person an den Bezugsberechtigten erbringt. In der Risikolebensversicherung ist sie die vereinbarte Versicherungssumme. In der Kapitallebensversicherung entspricht sie mindestens der Versicherungssumme, meist zuzüglich Überschussbeteiligung.
Praxisbeispiele
Die Hinterbliebenen erhalten nach dem Tod des VN eine Todesfallleistung von 200.000 € aus der Risikolebensversicherung.