Sachversicherung

Sturmschaden

Sturmschäden sind in der Wohngebäude- und Hausratversicherung gedeckt, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 (Beaufort-Skala) erreicht hat. Gedeckt sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung des Sturms sowie durch umgestürzte Bäume oder herabfallende Gegenstände. Überschwemmungsschäden durch Starkregen sind kein Sturmschaden.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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