Sturmschäden sind in der Wohngebäude- und Hausratversicherung gedeckt, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 (Beaufort-Skala) erreicht hat. Gedeckt sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung des Sturms sowie durch umgestürzte Bäume oder herabfallende Gegenstände. Überschwemmungsschäden durch Starkregen sind kein Sturmschaden.
Praxisbeispiele
Ein Sturm mit Windstärke 10 deckt das Dach ab — die Wohngebäudeversicherung reguliert die Reparaturkosten.