Der Strafrechtsschutz übernimmt die Kosten für die Verteidigung in Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er gilt in der Regel ohne Wartezeit. Die Deckung umfasst die Anwaltskosten des Verteidigers, nicht jedoch verhängte Geldstrafen oder Bußgelder selbst.
Praxisbeispiele
Ein Autofahrer wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt — der Strafrechtsschutz zahlt seinen Verteidiger.