Die Sozialversicherung ist ein staatlich organisiertes Pflichtversicherungssystem, das Arbeitnehmer und bestimmte andere Personengruppen gegen existenzielle Lebensrisiken absichert. Sie umfasst fünf Säulen: Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Praxisbeispiele
Ein Angestellter zahlt automatisch in alle fünf Zweige der Sozialversicherung ein, die Beiträge werden vom Gehalt abgezogen.