Solvabilität bezeichnet die dauerhafte Fähigkeit eines Versicherungsunternehmens, seine Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern erfüllen zu können. Die BaFin überwacht die Einhaltung der Solvabilitätsanforderungen gemäß Solvency II. Versicherer müssen ausreichend Eigenkapital und versicherungstechnische Rückstellungen vorhalten.
Praxisbeispiele
Die BaFin greift ein, wenn ein Versicherer die Mindest-Solvabilitätsquote von 100 % unterschreitet und gefährdet erscheint.
Verwandte Begriffe
VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz)BaFin
Begriff in der Prüfung anwenden
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