Schmerzensgeld ist ein Ausgleich in Geld für immaterielle Schäden (Schmerzen, Leiden, seelische Beeinträchtigungen) nach § 253 BGB. Es hat eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion. In der Kfz-Haftpflicht und Privathaftpflicht werden Schmerzensgelder für verletzte Dritte vom Versicherer übernommen.
Praxisbeispiele
Ein Fußgänger wird von einem Auto angefahren und erleidet Knochenbrüche — er erhält neben Heilungskosten auch Schmerzensgeld.