Haftpflichtversicherung

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist ein Ausgleich in Geld für immaterielle Schäden (Schmerzen, Leiden, seelische Beeinträchtigungen) nach § 253 BGB. Es hat eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion. In der Kfz-Haftpflicht und Privathaftpflicht werden Schmerzensgelder für verletzte Dritte vom Versicherer übernommen.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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