Rechtliche Grundlagen

Schadensminderungspflicht

Der Versicherungsnehmer ist nach Eintritt eines Versicherungsfalles verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und auf Weisung des Versicherers zu handeln. Verletzt er diese Pflicht, kann der Versicherer seine Leistung entsprechend kürzen. Die Pflicht umfasst sowohl Rettungsmaßnahmen als auch die Schadensbegrenzung.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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