Die Sachkundeprüfung nach §34d GewO ist eine IHK-Prüfung, die Versicherungsvermittler ablegen müssen, um die Erlaubnis für ihre Tätigkeit zu erhalten. Sie umfasst schriftliche und mündliche Teile zu Versicherungsfachkunde, Beratung und Rechtskunde. Bestimmte Ausnahmen (z.B. für langjährig Tätige) waren zeitlich begrenzt.
Praxisbeispiele
Ein angehender Versicherungsmakler besteht die IHK-Sachkundeprüfung §34d und beantragt anschließend seine Gewerbeerlaubnis.
Verwandte Begriffe
GewO §34dVersicherungsmaklerBaFin
Begriff in der Prüfung anwenden
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