Rechtliche Grundlagen

Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung nach §34d GewO ist eine IHK-Prüfung, die Versicherungsvermittler ablegen müssen, um die Erlaubnis für ihre Tätigkeit zu erhalten. Sie umfasst schriftliche und mündliche Teile zu Versicherungsfachkunde, Beratung und Rechtskunde. Bestimmte Ausnahmen (z.B. für langjährig Tätige) waren zeitlich begrenzt.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

Begriff in der Prüfung anwenden

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