Der Versicherer kann vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hat und der Versicherer bei Kenntnis der wahren Umstände den Vertrag nicht oder nur zu anderen Bedingungen geschlossen hätte. Der Rücktritt ist innerhalb einer Frist von einem Monat nach Kenntnis zu erklären. Bei arglistiger Täuschung gilt eine 5-Jahres-Frist.
Praxisbeispiele
Der Versicherer tritt zurück, weil der VN seine Vorschadenhistorie verschwiegen hat.
Verwandte Begriffe
AnzeigepflichtAnfechtungObliegenheit
Begriff in der Prüfung anwenden
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