Risikoausschlüsse sind vertraglich vereinbarte Ausnahmen vom Versicherungsschutz. Sie können branchenweit in den AVB standardisiert sein oder individuell vereinbart werden. Typische Ausschlüsse sind Vorsatz, Krieg, Kernenergie oder bestimmte Vorerkrankungen in der Lebensversicherung.
Praxisbeispiele
Eine Hausratversicherung schließt Schäden durch Überschwemmung aus — für diesen Schutz braucht man eine Elementarschadenversicherung.
Verwandte Begriffe
VorsatzAVBVersicherungsfall
Begriff in der Prüfung anwenden
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