Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Der Staat fördert sie durch Zulagen (Grundzulage 175 €, Kinderzulage 185–300 € je Kind) und Steuervorteile. Voraussetzung ist ein Mindestbeitrag von 4 % des Vorjahresbruttogehalts.
Praxisbeispiele
Eine Arbeitnehmerin mit zwei Kindern erhält jährlich 175 € Grundzulage plus 2 × 300 € Kinderzulage für ihre Riester-Rente.