Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sichert Arbeitnehmer im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall (Hinterbliebenenrente) ab. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die aktuell Erwerbstätigen finanzieren die Renten der heutigen Rentner. Die Rentenhöhe richtet sich nach den eingezahlten Entgeltpunkten und dem Renteneintrittsalter.
Praxisbeispiele
Ein Arbeitnehmer, der 45 Jahre lang in die GRV eingezahlt hat, erhält mit 67 Jahren eine abschlagsfreie Altersrente.