Sozialversicherungssystem

Rentenversicherung GRV

Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sichert Arbeitnehmer im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall (Hinterbliebenenrente) ab. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die aktuell Erwerbstätigen finanzieren die Renten der heutigen Rentner. Die Rentenhöhe richtet sich nach den eingezahlten Entgeltpunkten und dem Renteneintrittsalter.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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