Haftpflichtversicherung

Regress

Regress (Rückgriff) bezeichnet das Recht des Versicherers, nach erbrachter Leistung vom Schädiger Erstattung zu verlangen, wenn dieser die Schadenursache zu vertreten hat. Klassisches Beispiel: Der Kaskoversicherer reguliert einen Schaden und fordert dann vom Verursacher die Kosten zurück. Regress ist im VVG geregelt.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

Begriff in der Prüfung anwenden

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