Regress (Rückgriff) bezeichnet das Recht des Versicherers, nach erbrachter Leistung vom Schädiger Erstattung zu verlangen, wenn dieser die Schadenursache zu vertreten hat. Klassisches Beispiel: Der Kaskoversicherer reguliert einen Schaden und fordert dann vom Verursacher die Kosten zurück. Regress ist im VVG geregelt.
Praxisbeispiele
Der Gebäudeversicherer reguliert einen Wasserschaden, der durch einen Handwerker verursacht wurde, und nimmt anschließend den Handwerker in Regress.
Verwandte Begriffe
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