Die Prozesskostenversicherung ist ein Synonym für Rechtsschutzversicherung, wird aber manchmal auch als eigenständiges Produkt zur Finanzierung von Gerichtskosten angeboten. Sie deckt Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten ab. Im Gegensatz zur Rechtsschutzversicherung gibt es dabei oft keine Wartezeit.
Praxisbeispiele
Ein Unternehmer schließt eine Prozesskostenversicherung ab, um teure Rechtsstreitigkeiten mit Geschäftspartnern finanzieren zu können.
Verwandte Begriffe
RechtsschutzversicherungWartezeitDeckungssumme
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