Rechtsschutzversicherung

Prozesskostenversicherung

Die Prozesskostenversicherung ist ein Synonym für Rechtsschutzversicherung, wird aber manchmal auch als eigenständiges Produkt zur Finanzierung von Gerichtskosten angeboten. Sie deckt Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten ab. Im Gegensatz zur Rechtsschutzversicherung gibt es dabei oft keine Wartezeit.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

Begriff in der Prüfung anwenden

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