Sozialversicherungssystem

Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist seit 1995 der fünfte Zweig der Sozialversicherung und pflichtversichert alle GKV-Mitglieder. Sie finanziert Pflegeleistungen bei körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung und zahlt je nach anerkanntem Pflegegrad ambulante oder stationäre Leistungen.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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