Die gesetzliche Pflegeversicherung ist seit 1995 der fünfte Zweig der Sozialversicherung und pflichtversichert alle GKV-Mitglieder. Sie finanziert Pflegeleistungen bei körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung und zahlt je nach anerkanntem Pflegegrad ambulante oder stationäre Leistungen.
Praxisbeispiele
Eine pflegebedürftige Seniorin mit Pflegegrad 3 erhält monatlich einen Sachleistungsbetrag für einen ambulanten Pflegedienst.