Der Pflegegrad bestimmt das Ausmaß der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und damit den Anspruch auf Pflegeleistungen. Es gibt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 geringe und Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigungen beschreibt. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst anhand eines standardisierten Begutachtungsinstruments.
Praxisbeispiele
Ein Demenzkranker wird nach Begutachtung in Pflegegrad 4 eingestuft und erhält höhere Pflegeleistungen.
Verwandte Begriffe
PflegeversicherungSozialversicherung
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