Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Der Ombudsmann kann Empfehlungen aussprechen, die für Versicherer bis zu einem Streitwert von 10.000 € verbindlich sind.
Praxisbeispiele
Ein Versicherungsnehmer ist mit der Schadensregulierung seines Hausratversicherers unzufrieden und wendet sich an den Versicherungsombudsmann.
Verwandte Begriffe
BeratungsprotokollVersicherungsnehmer
Begriff in der Prüfung anwenden
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