Obliegenheiten sind vertragliche Verhaltensanforderungen, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Im Gegensatz zu echten Rechtspflichten führt ihre Verletzung nicht zu Schadensersatz, sondern kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Man unterscheidet vorvertragliche, laufende und Obliegenheiten im Schadenfall.
Praxisbeispiele
Wer nach einem Einbruch den Schaden nicht unverzüglich meldet, verletzt die Schadenanzeigeobliegenheit.
Ein Hausbesitzer unterlässt notwendige Sicherheitsmaßnahmen und verletzt damit eine laufende Obliegenheit.