Der Mehrfachagent arbeitet für mehrere Versicherer gleichzeitig, ohne wie ein Makler dem Kunden gegenüber treuhänderisch verpflichtet zu sein. Er benötigt eine §34d-Erlaubnis. Im Gegensatz zum Makler schuldet er keine Marktübersicht, sondern vermittelt nur aus dem Portfolio seiner Partnerversicherer.
Praxisbeispiele
Ein Mehrfachagent bietet Produkte von fünf Versicherern an, ist aber keinem davon ausschließlich verpflichtet.