Rechtliche Grundlagen

Mehrfachagent

Der Mehrfachagent arbeitet für mehrere Versicherer gleichzeitig, ohne wie ein Makler dem Kunden gegenüber treuhänderisch verpflichtet zu sein. Er benötigt eine §34d-Erlaubnis. Im Gegensatz zum Makler schuldet er keine Marktübersicht, sondern vermittelt nur aus dem Portfolio seiner Partnerversicherer.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

Begriff in der Prüfung anwenden

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