Leitungswasserschäden entstehen durch Wasser, das unbeabsichtigt aus Rohrleitungen, Heizkörpern oder angeschlossenen Geräten ausläuft. Sie sind in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung standardmäßig mitversichert. Überschwemmung durch Hochwasser oder Rückstau ist kein Leitungswasserschaden und erfordert Elementarschutz.
Praxisbeispiele
Ein Wasserrohr platzt im Winter und überflutet den Keller — die Wohngebäudeversicherung erstattet Trocknungs- und Reparaturkosten.