Kundenberatung & Bedarfsanalyse

Kündigung

Der Versicherungsvertrag kann durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden. Das ordentliche Kündigungsrecht nach Ablauf der Mindestlaufzeit steht dem VN zu. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht z.B. nach einem Schadensfall oder nach Prämienerhöhung durch den Versicherer.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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