Der Versicherungsvertrag kann durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden. Das ordentliche Kündigungsrecht nach Ablauf der Mindestlaufzeit steht dem VN zu. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht z.B. nach einem Schadensfall oder nach Prämienerhöhung durch den Versicherer.
Praxisbeispiele
Nach einem regulierten Kfz-Schaden kündigt der Versicherer den Vertrag — der VN hat das Recht, ebenfalls außerordentlich zu kündigen.
Verwandte Begriffe
VersicherungsnehmerSonderkündigungsrechtPrämie
Begriff in der Prüfung anwenden
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