Kausalität bezeichnet den ursächlichen Zusammenhang zwischen einem Ereignis und dem eingetretenen Schaden. Im Versicherungsrecht muss der Schaden ursächlich durch das versicherte Ereignis entstanden sein. Bei fehlender Kausalität — z.B. weil der Schaden auch ohne das versicherte Ereignis eingetreten wäre — kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Praxisbeispiele
Ein Feuer bricht aus, doch der Schaden am Dach stammt von einem schon vorher bestehenden Wasserschaden — keine Kausalität.
Verwandte Begriffe
VersicherungsfallFahrlässigkeitVorsatz
Begriff in der Prüfung anwenden
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