Die Karenzzeit (auch Karenzfrist) ist in der Krankentagegeldversicherung der Zeitraum zwischen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der Leistungspflicht des Versicherers. Je länger die gewählte Karenzzeit, desto niedriger die Prämie. Bei einer 43-Tage-Karenz leistet der Versicherer erst ab dem 44. Krankheitstag.
Praxisbeispiele
Ein Selbstständiger wählt eine Karenzzeit von 42 Tagen in der Krankentagegeldversicherung, da er kurzfristige Ausfälle selbst tragen kann.
Verwandte Begriffe
WartezeitKrankengeldTagegeld
Begriff in der Prüfung anwenden
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