Unfallversicherung

Invalidität

Invalidität im Sinne der privaten Unfallversicherung ist die dauerhafte, unfallbedingte körperliche oder geistige Beeinträchtigung. Der Invaliditätsgrad wird nach der vereinbarten Gliedertaxe ermittelt. Die Leistung berechnet sich aus der vereinbarten Invaliditätssumme multipliziert mit dem Invaliditätsgrad.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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