Invalidität im Sinne der privaten Unfallversicherung ist die dauerhafte, unfallbedingte körperliche oder geistige Beeinträchtigung. Der Invaliditätsgrad wird nach der vereinbarten Gliedertaxe ermittelt. Die Leistung berechnet sich aus der vereinbarten Invaliditätssumme multipliziert mit dem Invaliditätsgrad.
Praxisbeispiele
Nach einem Unfall verliert ein Arbeitnehmer die Bewegungsfähigkeit des Arms zu 50 % — die Gliedertaxe bewertet Armverlust mit 70 %, also 35 % Invalidität.