Kundenberatung & Bedarfsanalyse

Informationspflicht

Versicherungsvermittler sind nach §61 VVG verpflichtet, Kunden vor dem Vertragsschluss umfassend zu informieren: über ihre eigene Rechtsstellung (Makler, Vertreter), über Provisionen und Vergütungen sowie über die empfohlenen Produkte. Die Information muss in klarer, verständlicher Sprache erfolgen.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

Begriff in der Prüfung anwenden

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