Versicherungsvermittler sind nach §61 VVG verpflichtet, Kunden vor dem Vertragsschluss umfassend zu informieren: über ihre eigene Rechtsstellung (Makler, Vertreter), über Provisionen und Vergütungen sowie über die empfohlenen Produkte. Die Information muss in klarer, verständlicher Sprache erfolgen.
Praxisbeispiele
Ein Makler muss seinem Kunden vor Vertragsschluss mitteilen, welche Provision er vom Versicherer erhält.