Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und übernimmt die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Sie ist für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zuständig. Ohne sie müssten Schädiger im Extremfall ihr gesamtes Vermögen einsetzen.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

Begriff in der Prüfung anwenden

Teste dein Wissen mit prüfungsnahen Fragen zum Thema Haftpflichtversicherung.

Jetzt üben →
← Zurück zum Glossar