Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und übernimmt die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Sie ist für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zuständig. Ohne sie müssten Schädiger im Extremfall ihr gesamtes Vermögen einsetzen.
Praxisbeispiele
Ein Kind beschädigt beim Spielen die Fensterscheibe eines Nachbarn — die Privathaftpflichtversicherung der Eltern übernimmt den Schaden.