Haftpflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, für Schäden, die man einem anderen zugefügt hat, einzustehen und Ersatz zu leisten. Sie kann aus Vertrag (vertragliche Haftung) oder aus dem Gesetz (deliktische Haftung, §§ 823 ff. BGB) entstehen. Die Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen dieser Verpflichtung.
Praxisbeispiele
Wer unachtsam beim Radfahren einen Fußgänger verletzt, haftet für Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld.