Rechtliche Grundlagen

Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und schon einfachste Vorsichtsmaßnahmen außer Acht gelassen werden. Seit der VVG-Reform 2008 kann der Versicherer die Leistung nur noch quotal kürzen, nicht mehr vollständig verweigern.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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