Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und schon einfachste Vorsichtsmaßnahmen außer Acht gelassen werden. Seit der VVG-Reform 2008 kann der Versicherer die Leistung nur noch quotal kürzen, nicht mehr vollständig verweigern.
Praxisbeispiele
Wer bei Rot über eine Ampel fährt und einen Unfall verursacht, handelt grob fahrlässig — der Versicherer kann die Leistung anteilig kürzen.
Ein vergessener brennender Herd führt zu einem Küchenbrand — typischer Fall grober Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung.
Verwandte Begriffe
FahrlässigkeitVorsatzQuotelung
Begriff in der Prüfung anwenden
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