Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB), die festlegt, welchen Prozentsatz der Invaliditätssumme der Versicherungsnehmer bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit eines bestimmten Körpergliedes erhält. Der völlige Verlust eines Arms entspricht z.B. 70 %, ein Daumen 20 %.
Praxisbeispiele
Laut Gliedertaxe bedeutet der Verlust eines Zeigefingers 10 % Invalidität — bei 100.000 € Invaliditätssumme sind das 10.000 €.
Verwandte Begriffe
InvaliditätUnfallversicherungAUB
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