Unfallversicherung

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB), die festlegt, welchen Prozentsatz der Invaliditätssumme der Versicherungsnehmer bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit eines bestimmten Körpergliedes erhält. Der völlige Verlust eines Arms entspricht z.B. 70 %, ein Daumen 20 %.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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