Sozialversicherungssystem

GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze und deckt Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Das Solidarprinzip gilt: Starke helfen Schwachen, Gesunde helfen Kranken. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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