Die Gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze und deckt Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Das Solidarprinzip gilt: Starke helfen Schwachen, Gesunde helfen Kranken. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden.
Praxisbeispiele
Ein Arbeitnehmer mit 2.500 € Bruttogehalt ist pflichtversichert in der GKV und zahlt ca. 8,2 % seines Lohns als Beitrag.