Rechtliche Grundlagen

GewO §34d

§34d der Gewerbeordnung regelt die Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler und -berater. Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt, benötigt eine behördliche Erlaubnis, die eine Sachkundeprüfung, ausreichende Berufshaftpflicht und geordnete Vermögensverhältnisse voraussetzt. Ausnahmen gelten für gebundene Vertreter.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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