Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist ein Pflichtversicherungszweig der Sozialversicherung und deckt Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten ab. Träger sind die Berufsgenossenschaften und öffentliche Unfallkassen. Der Versicherungsschutz ist für Arbeitnehmer umfassend, schließt aber Freizeitunfälle aus.
Praxisbeispiele
Ein Bürokaufmann verunglückt auf dem Weg zur Arbeit — als Wegeunfall ist dies über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.