Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Versicherungsvermittler zur Identifizierung von Kunden (KYC), zur Meldung verdächtiger Transaktionen und zur Schulung von Mitarbeitern. Es gilt insbesondere bei lebensversicherungsähnlichen Produkten mit Spar- oder Anlagecharakter. Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Praxisbeispiele
Beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung mit hoher Einmalprämie muss der Vermittler die Identität des Kunden prüfen und dokumentieren.
Verwandte Begriffe
VVG (Versicherungsvertragsgesetz)GewO §34d
Begriff in der Prüfung anwenden
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