Rechtliche Grundlagen

Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Versicherungsvermittler zur Identifizierung von Kunden (KYC), zur Meldung verdächtiger Transaktionen und zur Schulung von Mitarbeitern. Es gilt insbesondere bei lebensversicherungsähnlichen Produkten mit Spar- oder Anlagecharakter. Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen haben.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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