Rechtliche Grundlagen

Gefahrerhöhung

Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Vertragsschluss der Zustand, auf dem die Risikobeurteilung des Versicherers basiert, nachteilig verändert wird. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Gefahrerhöhung unverzüglich anzuzeigen. Der Versicherer kann kündigen oder einen Prämienzuschlag verlangen.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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