Der Garantiezins (Höchstrechnungszins) ist der gesetzlich festgelegte Mindestzinssatz, den Lebensversicherer auf den Sparanteil der Prämie garantieren müssen. Er wird vom Bundesfinanzministerium festgesetzt und lag 2024 bei 0,25 %. Der Garantiezins sichert eine Mindestrendite, auch wenn der Kapitalmarkt schlecht läuft.
Praxisbeispiele
Ein Lebensversicherungsvertrag aus dem Jahr 1999 hat noch einen hohen Garantiezins von 4 % — deutlich mehr als aktuelle Neuverträge.