Lebensversicherung & Altersvorsorge

Garantiezins

Der Garantiezins (Höchstrechnungszins) ist der gesetzlich festgelegte Mindestzinssatz, den Lebensversicherer auf den Sparanteil der Prämie garantieren müssen. Er wird vom Bundesfinanzministerium festgesetzt und lag 2024 bei 0,25 %. Der Garantiezins sichert eine Mindestrendite, auch wenn der Kapitalmarkt schlecht läuft.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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